Ihre Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Übernehmen wir Ihren Fall, erhalten Sie vorab ein transparentes Festpreis-Angebot. Sie wissen also genau, was auf Sie zukommt, keine Überraschungen. Ist die Bank in Verzug, muss sie zudem in vielen Fällen die Anwaltskosten tragen. Ob das bei Ihnen greift, klären wir individuell in der Ersteinschätzung.

